Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Ebert und dem Besteller -- auch für alle zukünftigen Geschäfte -- gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Firma Ebert nicht an, es sei denn, die Firma Ebert hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt
Die Firma Ebert verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist die Firma Ebert zum Rücktritt berechtigt. Der Besteller kann alle bei uns gekauften Artikel innerhalb von 14 Tagen zurücksenden und erhält umgehend den Kaufpreis erstattet, sofern die Ware sich in ungebrauchtem und einwandfreiem Zustand befindet. Die Versandkosten der Rücksendung werden dem Besteller erstattet, wenn der Besteller innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware den Kaufvertrag schriftlich oder per E-Mail widerrufen und die Ware an uns zurückgeschickt hat. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Pakets.
§ 3 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse oder die Abholung der Ware erfolgt durch den Besteller selbst. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb von der Firma Ebert verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
§ 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis per Kreditkarte, Scheck oder Lastschriftverfahren zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die Firma Ebert berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls die Firma Ebert ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Firma Ebert berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Firma Ebert anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum von der Firma Ebert.
§ 7 Mängelgewährleistung und Haftung
Liegt ein von der Firma Ebert zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist die Firma Ebert nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist die Firma Ebert zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die Firma Ebert zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -- gleich aus welchen Rechtsgründen -- ausgeschlossen. Die Firma Ebert haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die Firma Ebert nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von der Firma Ebert ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Sofern die Firma Ebert fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Stuttgart. Die Firma Ebert ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.
Stand: 12/2010